Es kann es auch zu verschiedenen Aufteilungsformen kommen, bzw. muss unter Umständen die Aufteilungsrechnung adaptiert werden:
Beispiel:
bisherige Unterhaltsbemessungsgrundlage € 3.000,00
Abfertigung netto € 48.000,00
Arbeitslosengeld € 1.000,00 monatlich
Abfertigung wäre zunächst zum Auffüllen auf die bisherige Unterhaltsbemessungsgrundlage
auf 24 Monate aufzuteilen (€ 48.000 durch € 2.000,00 = 24)
Findet der UhPfl aber nach sechs Monaten wieder eine Arbeit (mit € 24.000,00 netto jährlich) wäre die Aufteilung neu vorzunehmen:
Sechs Monate der Aufteilungsrechnung wären „verbraucht“, daher € 12.000,00.
Die restlichen € 36.000,00 wären neu aufzuteilen um auf die alte Unterhaltsbemessungsgrundlage zu kommen, daher auf 36 Monate.